NIS2 ist eines der Themen, bei denen viele Unternehmer erst einmal abwinken – „das betrifft doch nur die Großen". Tatsächlich zieht die EU-Richtlinie den Kreis deutlich weiter als ihre Vorgängerregelung, und auch mittelständische Betriebe im verarbeitenden Gewerbe, der Gesundheitsbranche oder als Zulieferer kritischer Sektoren können betroffen sein. Wir klären Ihre konkrete Betroffenheit und übersetzen die Anforderungen in praktische, umsetzbare Maßnahmen.

Was ist NIS2 – und wen betrifft es wirklich?

NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit, die in Deutschland über das NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt wird. Betroffen sind Unternehmen aus bestimmten Sektoren – etwa Energie, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Transport oder verarbeitendes Gewerbe –, sofern sie mehr als 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz haben. Die Richtlinie unterscheidet zwischen „wichtigen" und „besonders wichtigen" Einrichtungen, mit leicht unterschiedlichen Pflichten und Aufsichtsintensität.

Wichtig für den Mittelstand: Auch wer selbst nicht in den direkt genannten Sektoren tätig ist, kann mittelbar betroffen sein – etwa als Zulieferer eines größeren Unternehmens, das entsprechende Sicherheitsanforderungen in der Lieferkette weiterreicht. Diese Betroffenheit über die Lieferkette wird häufig unterschätzt.

Welche Pflichten bringt NIS2 mit sich?

Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren, ein Risikomanagement für ihre IT-Sicherheit einführen (oft im Rahmen eines ISMS, Informationssicherheits-Managementsystems), technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und bei erheblichen Sicherheitsvorfällen fristgerecht melden. Die konkreten Anforderungen orientieren sich häufig an anerkannten Standards wie ISO 27001, ohne dass zwingend eine vollständige Zertifizierung nötig ist – ein angemessenes, dokumentiertes Sicherheitsniveau reicht in vielen Fällen aus.

So gehen wir die Umsetzung an

Zunächst klären wir mit Ihnen gemeinsam, ob und in welcher Kategorie Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist – das ist keineswegs bei jedem sofort eindeutig. Ist eine Betroffenheit gegeben, machen wir eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen IT-Sicherheit: Firewall, Zugriffsrechte, Backup-Konzept, Update-Management, Mitarbeiterschulung. Aus den Lücken zwischen Ist- und Soll-Zustand entsteht ein priorisierter Maßnahmenplan, den wir Schritt für Schritt gemeinsam umsetzen – von schnell wirksamen Basismaßnahmen bis zur vollständigen Dokumentation für Audits oder Behördenanfragen.

Typische technische Maßnahmen

Zu den häufigsten Lücken, die wir bei mittelständischen Unternehmen finden, zählen: eine Firewall in Werkseinstellung statt individueller Konfiguration, fehlende oder ungetestete Backups, Mitarbeiterkonten ohne Zwei-Faktor-Absicherung, veraltete Systeme ohne laufendes Update-Management sowie fehlende Dokumentation darüber, wer worauf Zugriff hat. Jede dieser Lücken lässt sich mit überschaubarem Aufwand schließen, sofern man weiß, wo man anfangen soll – genau das ist unser Beitrag.

Warum ein regionaler IT-Partner bei NIS2 hilft

NIS2-Beratung großer, überregionaler Beratungsunternehmen ist oft auf Konzerne zugeschnitten und entsprechend teuer und aufwändig dokumentiert. Für einen mittelständischen Betrieb mit 30 bis 150 Mitarbeitenden braucht es keine hundertseitige Zertifizierungsdokumentation, sondern ein angemessenes, tatsächlich gelebtes Sicherheitsniveau. Wir kennen die Betriebsgrößen und Branchen der Region und übersetzen die Anforderungen in das, was für Sie tatsächlich sinnvoll und leistbar ist.

Zeitplan und aktueller Stand in Deutschland

Die NIS2-Richtlinie der EU sollte ursprünglich bereits Ende 2024 in nationales Recht überführt sein, das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz verzögerte sich jedoch im Gesetzgebungsverfahren. Unabhängig vom exakten Inkrafttreten empfiehlt es sich für betroffene Unternehmen, die Umsetzung nicht erst bei endgültiger Verabschiedung zu beginnen, sondern frühzeitig mit einer Bestandsaufnahme zu starten – die meisten sinnvollen Sicherheitsmaßnahmen lohnen sich ohnehin unabhängig vom genauen gesetzlichen Stichtag.

Zusammenspiel mit bestehenden Sicherheitsmaßnahmen

Viele Unternehmen haben bereits einzelne Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, etwa im Rahmen der DSGVO oder aus eigener Vorsicht nach einem früheren Sicherheitsvorfall. NIS2 verlangt in der Regel keinen kompletten Neuanfang, sondern eine systematischere, dokumentierte Herangehensweise an das, was viele Betriebe teilweise schon tun. Wir bauen deshalb auf vorhandenen Maßnahmen auf, statt parallel neue Strukturen aufzusetzen.

Häufige Fragen zur NIS2-Umsetzung

Über die oben beantworteten Fragen hinaus begleiten wir Sie gerne auch bei branchenspezifischen Detailfragen – etwa wie sich NIS2-Anforderungen mit bestehenden DSGVO-Prozessen sinnvoll kombinieren lassen, oder wie eine Meldung im Ernstfall praktisch abläuft.