Ausgemusterte Firmenrechner, alte Server-Festplatten oder Notebooks vor der Weitergabe – bevor Hardware das Haus verlässt, müssen die Daten darauf wirklich weg sein. Nicht "in den Papierkorb verschoben", nicht "formatiert", sondern sicher und nachweisbar gelöscht. Wir übernehmen die DSGVO-konforme Löschung Ihrer Datenträger nach anerkannten Standards, mit Protokoll für Ihre Dokumentation.
Wann brauchen Sie das?
Immer dann, wenn Datenträger das Unternehmen verlassen: beim Verkauf oder der Entsorgung alter PCs und Server, beim Leasing-Rückgabe von Hardware, bei der Weitergabe von Notebooks an Mitarbeiter oder Dritte, oder schlicht beim turnusmäßigen Austausch von Firmen-IT. Überall dort, wo personenbezogene oder geschäftskritische Daten auf dem Datenträger lagen, verlangt die DSGVO einen nachweisbaren, sicheren Löschvorgang – ein einfaches "Papierkorb leeren" reicht rechtlich nicht aus.
So läuft es ab
- Erfassung der Datenträger – jede Festplatte oder SSD wird mit Seriennummer erfasst, damit sie im Protokoll eindeutig zuordenbar ist.
- Auswahl des Löschverfahrens – je nach Ihren Anforderungen BSI-VSITR- oder NIST-Standard, bei SSDs ergänzt um Secure-Erase-Befehle.
- Durchführung – der Datenträger wird mehrfach gezielt überschrieben bzw. per Secure Erase zurückgesetzt.
- Protokollierung – Verfahren, Datum und Seriennummer werden für jeden Datenträger dokumentiert.
- Übergabe – Sie erhalten das vollständige Löschprotokoll für Ihre DSGVO-Dokumentation, der Datenträger ist anschließend wieder einsatzbereit oder kann bedenkenlos weitergegeben werden.
Was wir genau machen
Ein einfaches Löschen von Dateien oder Formatieren einer Festplatte entfernt lediglich den Verweis auf die Daten, nicht die Daten selbst – mit frei verfügbarer Software lassen sich gelöschte Dateien oft problemlos wiederherstellen, solange der Bereich nicht mit neuen Daten überschrieben wurde. Für eine tatsächlich sichere Löschung überschreiben wir die komplette Festplatte mehrfach nach BSI-VSITR- oder NIST-Standard, sodass die ursprünglichen Daten unwiederbringlich unlesbar werden.
Bei SSDs reicht reines Überschreiben allein oft nicht aus: Durch die interne Verwaltung des Speichers (Wear-Leveling) werden Daten nicht zwingend an derselben physischen Stelle überschrieben, an der sie ursprünglich lagen. Wir setzen deshalb zusätzlich auf herstellerseitige Secure-Erase-Kommandos, die auch intern verteilte oder als defekt markierte Speicherzellen zuverlässig zurücksetzen. Ist ein Datenträger technisch defekt und lässt sich nicht mehr softwareseitig löschen, bieten wir alternativ die physische Vernichtung an – damit auch in solchen Fällen keine Daten das Haus verlassen.
Physische Vernichtung als letzte Sicherheitsstufe
Bei besonders sensiblen Daten oder wenn ein Datenträger technisch defekt ist und sich nicht mehr zuverlässig überschreiben lässt, ist die physische Vernichtung die sicherste Option: Die Festplatte wird mechanisch unbrauchbar gemacht, sodass eine Datenwiederherstellung – auch mit spezialisierter Labortechnik – ausgeschlossen ist. Diese Methode empfiehlt sich vor allem für Datenträger mit besonders schützenswerten Informationen, etwa aus dem Gesundheits- oder Finanzbereich, wo auch ein theoretisches Restrisiko vermieden werden soll.
Warum "einfach löschen" bei der Weitergabe von Hardware riskant ist
Ein häufiger Irrtum: Wird eine Datei in den Papierkorb verschoben und dieser geleert, sind die Daten weg. Tatsächlich bleiben die eigentlichen Dateiinhalte auf dem Datenträger bestehen, bis sie durch neue Daten überschrieben werden – bis dahin lassen sie sich mit gängiger, frei verfügbarer Software oft vollständig rekonstruieren. Wird ein Firmenrechner oder Server verkauft, verschenkt oder einfach entsorgt, ohne dass die Festplatte vorher sicher gelöscht wurde, können Unbefugte theoretisch auf Kundendaten, Geschäftsunterlagen oder Zugangsdaten zugreifen – ein erhebliches DSGVO-Risiko, das sich mit einer fachgerechten Löschung vollständig vermeiden lässt.
Ihre Vorteile
- Anerkannte Standards – BSI-VSITR und NIST-Verfahren statt unklarer „sicherer Löschung" ohne Nachweis.
- SSD-gerechte Löschung – Secure-Erase-Befehle statt reinem Überschreiben, das bei SSDs allein nicht ausreicht.
- Lückenloses Protokoll – jeder Datenträger einzeln dokumentiert, direkt verwendbar für Ihre DSGVO-Unterlagen.
- Physische Vernichtung als Option – auch bei defekten Datenträgern, die sich nicht mehr softwareseitig löschen lassen.
- Festpreis nach Kapazität – klar kalkulierbar, gestaffelt nach Datenträgergröße.
Was kostet das?
| Leistung | Preis |
|---|---|
| BSI-VSITR-Standard bis 4 TB | 99,00 € |
| BSI-VSITR-Standard bis 10 TB | 129,00 € |
| BSI-VSITR-Standard bis 18 TB | 159,00 € |
| BSI/NIST-Standard bis 4 TB | 69,00 € |
| BSI/NIST-Standard bis 10 TB | 99,00 € |
| BSI/NIST-Standard bis 18 TB | 129,00 € |
| Low Level Formatierung (bis 10 TB) | 60,00 € |
Für Unternehmen mit laufenden DSGVO-Pflichten lohnt sich zusätzlich ein Blick auf unsere IT-Sicherheit & Managed Service. Die vollständige Preisliste finden Sie auf unserer Service-Preisliste.