Kurz erklärt

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, in der Gesundheitsdaten und Dokumente einer versicherten Person gebündelt und über die Telematikinfrastruktur sicher gespeichert werden. Seit 2025 stellt jede Krankenkasse ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung – wer das nicht möchte, kann widersprechen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, in der medizinische Daten und Dokumente einer versicherten Person gebündelt und über die Telematikinfrastruktur sicher gespeichert werden. Sie ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Statt dass Befunde verstreut bei verschiedenen Praxen und Krankenhäusern liegen, sollen die wichtigsten Gesundheitsdaten an einem Ort für die Behandlung zur Verfügung stehen. Seit Januar 2025 stellt jede Krankenkasse ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Die Krankenkasse stellt die ePA bereit; Versicherte greifen über die ePA-App ihrer Krankenkasse darauf zu. Dort können sie einsehen, welche Daten in der ePA gespeichert sind, selbst Dokumente in ihre ePA einstellen und festlegen, wer auf ihre ePA zugreifen darf. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der aktuellen Behandlung Daten in die ePA einstellen und darauf zugreifen – etwa Befunde aus vorangegangenen Behandlungen. Ein Teil der Daten wird künftig automatisch in die ePA geladen, etwa der elektronische Medikationsplan oder die elektronische Medikationsliste.

Welche Daten werden in der ePA gespeichert?

Die Inhalte der ePA umfassen medizinische Daten und Dokumente, die im Rahmen der Behandlung erhoben und elektronisch verarbeitet werden. Dazu gehören unter anderem Befunde, Arztbriefe, Laborwerte, der Medikationsplan sowie perspektivisch weitere Dokumente. Für besonders sensible Informationen – etwa zu psychischen Erkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen – gelten besondere Schutzregeln: Versicherte können hier gezielt steuern, ob und für wen diese Daten in der ePA sichtbar sind.

Das Opt-out-Prinzip: automatisch, aber freiwillig

Seit 2025 gilt für die ePA das Opt-out-Prinzip: Die Krankenkasse richtet die elektronische Patientenakte automatisch für jeden Versicherten ein, es sei denn, die Patientin oder der Patient widerspricht. Wer keine ePA nutzen möchte, kann der Einrichtung also widersprechen. Auch nach der Einrichtung behalten Versicherte die Kontrolle: Sie können der Speicherung einzelner Daten widersprechen, Dokumente in der ePA löschen oder den Zugriff einzelner Einrichtungen einschränken.

Wer darf auf die ePA zugreifen?

Zugriff auf die ePA haben die versicherte Person selbst sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und weitere berechtigte Einrichtungen – jeweils nur im Rahmen einer aktuellen Behandlung. Die versicherte Person entscheidet, wer auf ihre ePA zugreifen kann, und kann diese Berechtigungen jederzeit anpassen. Der Zugriff ist an die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte gebunden, sodass nur berechtigte Personen die Daten der ePA einsehen können.

Vorteile der ePA für Behandlung und Patienten

Die elektronische Patientenakte bietet mehrere Vorteile: Behandelnde haben – mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten – schneller Zugriff auf relevante Vorbefunde, Doppeluntersuchungen lassen sich vermeiden, und die Patientin oder der Patient hat die eigenen Gesundheitsdaten jederzeit im Blick. Gerade bei chronischen Erkrankungen oder wenn mehrere Fachrichtungen an der Behandlung beteiligt sind, kann die ePA die Versorgung spürbar verbessern.

Der bundesweite Rollout der ePA

Nachdem die Krankenkassen ihren Versicherten seit Januar 2025 eine ePA zur Verfügung gestellt haben, erfolgt die Nutzung in der Fläche schrittweise. Praxen und Krankenhäuser werden nach und nach verpflichtet, die ePA zu befüllen und Daten aus der ePA in die Behandlung einzubeziehen. Der bundesweite Rollout der ePA ist damit ein Prozess über mehrere Ausbaustufen: In der nächsten Ausbaustufe der ePA kommen weitere Funktionen und automatisch befüllte Inhalte hinzu, etwa eine elektronische Patientenkurzakte für den Notfall. Auch die Nutzung von Gesundheitsdaten aus der ePA zu Forschungszwecken ist – nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten – vorgesehen.

Widerspruch und Fristen

Versicherte behalten jederzeit die Kontrolle über ihre ePA. Sie können der Anlage der ePA insgesamt widersprechen, einzelne Daten in der ePA nicht speichern lassen oder den Zugriff einzelner Einrichtungen verweigern. Für den Zugriff behandelnder Ärztinnen und Ärzte gilt: Er ist an die aktuelle Behandlung gebunden und standardmäßig zeitlich begrenzt – häufig auf einen Zeitraum von rund 90 Tagen, den die versicherte Person anpassen kann. So ist sichergestellt, dass nur wer die Patientin oder den Patienten aktuell behandelt, die Inhalte der ePA einsehen kann. Die Daten in der ePA werden dabei verschlüsselt abgelegt.

Was die ePA für Praxen bedeutet

Für Praxen bedeutet die ePA zusätzliche Aufgaben im Praxisalltag: Sie müssen die ePA befüllen können, Daten aus der ePA in die Behandlung einbeziehen und den Zugriff technisch sauber umsetzen. Das setzt eine funktionierende Anbindung an die Telematikinfrastruktur und ein ePA-fähiges Praxisverwaltungssystem voraus. Mit dem bundesweiten Rollout der ePA und den nächsten Ausbaustufen wächst die Bedeutung einer stabilen, gut gewarteten Praxis-IT weiter.

Wie wir Praxen bei ePA und KIM unterstützen, lesen Sie auf unserer Seite KIM & ePA für Praxen. Grundlagen zum sicheren Netz dahinter erklärt unser Beitrag Was ist die Telematikinfrastruktur?.

Häufige Fragen

Ist die ePA für Versicherte verpflichtend?+

Nein. Die Krankenkasse stellt seit Januar 2025 jedem Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung, aber die Nutzung ist freiwillig. Wer keine ePA möchte, kann der Einrichtung widersprechen (Opt-out).

Wer hat Zugriff auf die ePA?+

Die versicherte Person selbst über die ePA-App der Krankenkasse sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken – aber nur im Rahmen einer aktuellen Behandlung und nur, soweit die versicherte Person den Zugriff nicht eingeschränkt hat.

Kann man Daten aus der ePA wieder löschen?+

Ja. Versicherte können einzelne Dokumente in der ePA selbst löschen oder dem Einstellen bestimmter Daten widersprechen. Sie behalten die Kontrolle darüber, welche Inhalte in ihrer ePA gespeichert sind.

JT
Stephan Tacke
Inhaber · Thümedien IT-Service Nordhausen

Seit über 30 Jahren IT-Dienstleister in Nordthüringen. Spezialisiert auf Praxis-IT, Telematikinfrastruktur und KBV-Sicherheitsrichtlinie. Betreut Arztpraxen vor Ort und deutschlandweit per Fernwartung.